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Was ist ein Pastiche?

Das ist ein Pastiche!

Hommage:

Happy Birthday, Marilyn Monroe!

🎂9️⃣9️⃣🎂1️⃣0️⃣0️⃣🎂

🎶🎙💞

Ist das ein Pastiche? Ja, das ist ein Pastiche.

Sogar ein urheberrechtliches Bilderbuchbeispiel:

Eine klassische, handgemachte Hommage  für ein Weltereignis nach § 51a UrhG.

Happy Birthday zum 99. und 100. Geburtstag des großen, begnadeten Ausnahmetalents Marilyn Monroe!
Wurde es nicht Zeit, dass einmal jemand ihr berühmtes Happy Birthday für SIE selbst singt?
Ich fand das überfällig – und schrieb einen Text, extra für Marilyn.
Einen Text, der Marilyns unglaubliches Talent, ihren hohen IQ und ihre elitäre Ausbildung würdigt.

Überrascht?
Was denken Sie, war Marilyn Monroe wirklich „dumb blonde“ oder das Gegenteil, eine erfolgreiche und hochintelligente Ausnahmekünstlerin?

Schauen Sie sich am besten jetzt zuerst das Pastiche an, damit Sie meinem Podcast leicht folgen können – weil sie meine Hommage „live und in Farbe“ im Kopf haben – und ein Lächeln im Gesicht. Hier geht es zu meinem Musikvideo:

Happy Birthday Lovely Marilyn
Thanks Lovely Marilyn
https://www.marilynmaren.com

 

Subsumtion unter das Böll-Urteil des LG Köln

Während es dem Böll-Video an Schöpfungshöhe fehlte, wie das LG Köln in seinem Urteil feststellte, sodass es nicht unter die Urheberrechtsschranke nach §51 a UrhG fiel, ist mein Video ein Bilderbuchbeispiel, mit dem das Landgericht höchstwahrscheinlich zufrieden gewesen wäre:

In diesem Podcast wende ich die Kriterien des Gerichts, nämlich das Vorgehen nach dem Dreistufentest, auf meine Hommage an – und stelle fest, dass die Urheberrechtsschranke des Pastiches klar greift: Denn im Gegensatz zum Böll-Video besitzt meine Hommage die entscheidende Schöpfungshöhe in Form eines eigenen Texts mit neuer und überraschender Aussage.

 

Dank

Freundlicherweise hatte RA Renate Schmid der Kanzlei WBS Legal (bekannt durch Professor Christian Solmecke) als Vertreterin der Beklagtenseite vor Gericht ein sehr fundiertes und gut strukturiertes Youtube-Video zu diesem Pastiche-Urteil erstellt – und ich gehe es in diesem Podcast Schritt für Schritt durch: Für Sie, liebe Zuhörer, wende ich die Kriterien des LG Köln dabei auf meine Hommage an. Vielen Dank für diese wunderbare Beschreibung, Frau Schmid.
https://youtu.be/ARHt2tfM-Hc

 

Die Hommage als Vorbild für den EuGH

Vom BGH ist der EuGH gebeten worden, abstrakte Kriterien zu benennen, anhand derer ein Pastiche erkennbar ist.
Der Abschlussantrag des EuGH-Generalanwalts bzgl. des  endgültigen Urteils zu “Metall auf Metall” / “Pelham” bedient sich zur allgemeinen Definition des Pastiches einer weiter gefassten Beschreibung, die u. a. von der klassische Hommage (wie auch der Parodie und Karikatur) abgeleitet ist:

“Eine künstlerische Schöpfung, die

  1. an ein bestehendes Werk erinnert, indem seine charakteristische ästhetische Sprache übernommen wird,
  2. gegenüber der imitierten Quelle wahrnehmbare Unterschiede aufweist und
  3. als Nachahmung erkennbar sein soll.”

(Quelle: https://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/7790/)

All dies trifft auf meine Hommage für Marilyn Monroe zu – sie ist also rechtlich solide aufgebaut.

Kapitel

0:00
Antwortpodcast
auf “Ist das Pastiche? Oder muss das vor Gericht?”
von RA Schmid, WBSLegal
zum Böll-Urteil des Landgerichts Köln
Böll-Video ist KEIN Pastiche

1:30
Einleitung:
Meine Hommage wäre für das LG Köln ein Bilderbuchbeispiel

2:10
Bitte sehen Sie sich zuerst das Pastiche an (Link unten)

2:40
Überblick

4:25
Die Ursprungswerke, die in meiner Hommage (absichtlich) erkennbar sind

6:15
Meine künstlerische Intention

7:35
Fair Use (USA)

8:20
Nutzen und Mehrwert für Urheber (Sony)

9:00
Schöpfungshöhe: Neuer Text.
Herausarbeitung der beeindruckenden Weltklasseleistungen Marilyns:
1. Sie gehörte zur künstlerischen Elite
2. Aufwertung ihrer Reputation

10:50
Motivation, ihr nachzueifern: Klassische Hommage mit positiver, eigener und liebevoller Botschaft

11:06
Mein Dank an die Rechteinhaber

11:54
Juristisches Bilderbuchbeispiel für das ein Pastiche
nach §51 a UrhG / Böll-Urteil.
Systematische Subsumtion
unter die Prüfungspunkte des LG Köln

13:55
Voraussetzung, die dasLG Köln prüfte:
Bearbeitung?
Oder neues Werk?

19:55
Dreistufentest des LG Köln

23:20
Interessenabwägung Urheber vs. Künstler?
Sowohl, als auch – Winwi
Sonderfall
Wertschöpfung für Urheberrechteinhaber.

26:16
Im Böll-Urteil fehlte die Schöpfungshöhe, bei mir ist sie da

27:25
Im Detail:
1. Musik, Text, Bilder
2. Indiz: Shazam-Test
3. DAS mache ich konkret anders als Marilyn

37:26
Historisches Pasticcio
für Marilyn Monroe

38:05
Lyrics-Video zum Mitsingen

38:18
Conclusio / Zusammenfassung

29:29
klassisch und handgemacht

39:50
EuGH
Metall auf Metall / Pelham,
Hommage als Vorbild für abstrakte Kriterien

40:18
q. e. d.:
Hommage / Pastiche
nach §51 a UrhG

40:30
Ein Wort zu mir, Maren

41:29
Möge Marilyn ruhen in Frieden

41:38
Zum Nachlesen (Link unten)

Links

Meine Hommage (2025)
Happy Birthday Lovely Marilyn
Thanks Lovely Marilyn
https://www.marilynmaren.com

Marilyn Monroe (1962)
Happy Birthday Mr. President
Thanks Mr. President
https://www.youtube.com/watch?v=Y74oWon5VTo

Originalsong (1938)
Thanks for the Memory
M: Ralph Rainger
T: Leo Robin
https://www.youtube.com/watch?v=KmE7gVkK14I

Alles schriftlich zum Nachlesen: https://www.marilynmaren.com/urheberrecht

Video zum Böll-Urteil, LG-Köln
Ist das Pastiche? Oder muss das vor Gericht?
von RA Renate Schmid
WBS – Die Experten
https://youtu.be/ARHt2tfM-Hc

📄 Urteil des Landgerichts Köln zur Pastichefreiheit
vom 28.03.2024 – 14 O 181/22
ECLI:DE:LGK:2024:0328.14O181.22.00